Seite 3 – Staatliche Leistung
Zwar entlastet der Staat Familien. Doch in welchem Umfang gelten die Hilfen auch für Patchworkfamilien? Hier zeigt sich, dass oft mit zweierlei Maß gemessen wird.
Weshalb wird bei einer Patchworkfamilie vorausgesetzt, dass der neue Partner das Kind des anderen Partners finanziell unterstützt, so dass dieses Kind möglicherweise keine Sozialleistungen beantragen kann? Gleichzeitig darf dieses Kind aber nicht mitzählen, wenn es um’s Bafög geht.
• Redaktioneller Hinweis: Einige Sonderregeln folgen zeitnah. Sie werden jedoch nur angerissen. Ausführliche Informationen bietet der aktuelle VZ-Ratgeber Patchworkfamilie.
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