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  • Kinder und Geld – die Neuerungen ab Januar 2021 im Überblick:
    Kindergeld
    Ab Januar 2021 wird das Kindergeld jeweils um 15 Euro pro Monat erhöht (§ 6 BKGG) auf
  • 219 Euro für das erste und zweite Kind
  • 225 Euro für das dritte Kind
  • 250 Euro ab dem vierten Kind

    Kinderfreibetrag
    Auch die die steuerlichen Kinderfreibeträge werden angepasst. Dies sieht das (erste) Familienentlastungsgesetz vor. Für das Jahr 2021 wird der Kinderfreibetrag von 2.586 auf 2.730 Euro (für jedes Elternteil) steigen (§ 32 Abs. 6 Satz 1 EStG).

    Unterhalt
    Ab dem 1.1.2021 gelten in der sogenannten „Düsseldorfer Tabelle“ neuen Unterhaltssätze. Diese Tabelle enthält Leitlinien für den Unterhaltsbedarf von Unterhaltsberechtigten. Im Vergleich zu 2020 erhöhen sich die Bedarfssätze zweistellig. Eine Übersicht findet sich hier.

    Unterhaltsvorschuss
    Der Unterhaltsvorschuss steigt 2021 um neun bis 16 Euro. Er beträgt ab Januar maximal:
  • 174 Euro für Kinder von 0 bis 5 Jahren
  • 232 Euro für Kinder von 6 bis 11 Jahren
  • 309 Euro für Kinder von 12 bis 17 Jahren
    Für volljährige Kinder wird kein Unterhaltsvorschuss gezahlt, auch wenn sie noch in der Ausbildung sind.

  • Stiefkindadoption:
    Vollständiger Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien ist verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gibt mit Beschluss vom 26.03.2019 vor (1 BvR 673/17), dass der Gesetzgeber bis zum 31.03.2020 eine Neuregelung treffen muss.
    Hier ist der Gesetzentwurf, den der Bundestag am 13.02.2020 angenommen hat.